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*** Wir sind nach DIN EN 1090-EXC 2 zertifiziert ***

UVV-Prüfung

UVV-Prüfung - Es geht um Ihre Sicherheit

Für Gewerbliche Betreiber gilt gemäß BG-Regel 232 und Arbeitsstättenregel ASR A1.7 "Türen und Tore":

„... Kraftbetätigte Tore und Schranken müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen....“

Für Tore privater Betreiber ergibt sich die Prüfungspflicht aus der Verkehrssicherungspflicht des Haus- und Garageneigentümers.

Als fachkundiges Unternehmen für Toranlagen führen wir diese Prüfung für Sie durch.

Wir führen die UVV-Prüfung im Rahmen der angebotenen Wartung automatisch mit durch.